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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen (AMB)


§ 1 Allgemeines


(1) Die JT Services GmbH, Georg-Wimmer-Ring 8, 85604 Zorneding, v.d.d. Geschäftsführer
Jonas Nordmeyer und Thomas Schießl (nachfolgend „JT Services GmbH“ genannt), betreibt über die
Webseite www.cars2enjoy.de (nachfolgend „Website“ genannt) ein Portal zur Vermietung von
Kraftfahrzeugen (Kfz). Diese AMB gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Kfz und
damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die zwischen JT Services GmbH und dem Mieter
(nachfolgend „Mieter“ genannt) über die Website geschlossen werden.


(2) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und entgegenstehende oder
ergänzende vorformulierte Bedingungen des Mieters werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, JT Services GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.


(3) Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Kfz-Beschreibung.


(4) Für bestimmte Kfz kann ein Mindestalter oder eine bestimmte Dauer des Besitzes der
Fahrerlaubnis erforderlich sein. Eine Auflistung solcher Beschränkungen ergibt sich aus der jeweiligen
Kfz-Beschreibung.


(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.


§ 2 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes


(1) Die auf der Website von JT Services GmbH dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein
verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
durch den Mieter.


(2) Der Mieter gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er nach Auswahl des gewünschten Kfz und
Mietzeitraums sowie der Angabe der erforderlichen Informationen die Schaltfläche „zahlungspflichtig
buchen“ betätigt.


(3) Bei Buchung über die Website hat der Mieter vor Absenden des Online-Formulars die
Möglichkeit, seine Angaben durch Korrektur oder Löschung über die gängigen Tastatur- und
Mausfunktionen zu ändern.


(4) Die nach Absendung der Buchung unmittelbar an den Mieter per E-Mail übermittelte
Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. JT Services GmbH nimmt das
Angebot an, wenn dem Mieter innerhalb von zwei Werktagen nach Absendung der Buchung eine
Buchungsbestätigung per E-Mail übermittelt wird. Abweichend von Satz 2 kommt der Vertrag bei
Zahlung per PayPal bereits mit Übermittlung der Eingangsbestätigung per E-Mail zustande.


(5) Bei Nutzung der Website von JT Services GmbH zur Kommunikation bzw. Buchung erhält der
Mieter auch E-Mails, welche automatisiert versendet werden. Der Mieter stellt sicher, dass der
E-Mail-Empfang technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.


(6) Der Vertragstext ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet
abrufbar. Der Mieter wird daher gebeten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen,
etwa durch Ausdruck der Buchungsbestätigung. Unberührt hiervon bleiben abgaben- bzw.
handelsrechtliche Vorschriften.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle auf der Website gezeigten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Preisbestandteile.

(2) Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis für den Mietzeitraum und den darin enthaltenen Inklusiv-Kilometern, je nach Fahrzeugtyp buchbaren Sonderleistungen (z.B. ActionSports-Kamera, zusätzliche Kilometerpakete, zusätzliche Fahrer, etc.) und gegebenenfalls anfallenden Zustell- bzw. Abholkosten.

(3) Der Mietpreis ist fällig mit Vertragsschluss und grundsätzlich in voller Höhe zahlbar spätestens bei Mietbeginn.

(4) Überschreitet der Mietzeitraum die Dauer von einem Monat (Langzeitmiete), so hat der Mieter den Mietpreis in monatlichen Zeitabschnitten zu Beginn des jeweiligen Monats zu entrichten.

 

(5) Dem Mieter stehen für die Entrichtung des Mietpreises folgende Zahlungswege zur Verfügung: Überweisung / Vorkasse, PayPal, Kreditkarte und Barzahlung bei Übergabe des Kfz. Bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte belastet JT Services GmbH das vom Mieter gewählte Zahlungsmittel innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss mit dem Mietpreis. Der Mieter stellt sicher, dass das gewählte Zahlungsmittel eine für den Mietpreis ausreichende Deckung beziehungsweise einen ausreichenden Kreditrahmen aufweist.

 

(6) Bei Zahlung per Überweisung / Vorkasse oder Barzahlung bei Übergabe des Kfz leistet der Mieter mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 15 Prozent des vereinbarten Mietpreises. Bei Langzeitmieten gemäß Absatz 4 beträgt die Anzahlung 20 Prozent des vereinbarten Mietpreises für einen monatlichen Zeitabschnitt. Die Anzahlung ist zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss.

 

(7) Sämtliche während des Mietzeitraums anfallenden Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Sofern zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, stellt der Mieter sicher, dass das Kfz bei Rückgabe bzw. Abholung vollgetankt ist. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück, so berechnet JT Services GmbH ihm für das Volltanken eine Pauschale sowie Kraftstoff je angefangenen Liter gemäß der gesonderten Preisliste.

 

(8) Kosten für Mehrkilometer, Kosten für das Betanken und den Kraftstoff sowie sonstige, bei Vertragsschluss noch nicht feststehende, Gebühren oder Kosten werden dem Mieter bei Rückgabe des Kfz in Rechnung gestellt, sofern sie zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können.

 

(9) Fallen zusätzliche Gebühren oder Kosten an, welche bei Rückgabe des Kfz noch nicht berechnet werden können, so werden sie mit dem Mieter abgerechnet, sobald JT Services GmbH die genaue Höhe der Gebühren oder Kosten bekannt ist.

 

§ 4 Sicherheitsleistung (Kaution)

 

(1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietbeginn eine Kaution in Höhe von 2.500,00 Euro zu leisten, sofern die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart haben. JT Services GmbH ist nicht verpflichtet, die Kaution getrennt von ihrem Vermögen anzulegen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

 

(2) Hat der Mieter die Kaution nicht zu Beginn der Mietzeit geleistet, so ist JT Services GmbH berechtigt den Anspruch auf Leistung der Sicherheit auch nach Beginn der Mietzeit geltend zu machen.

(3) Für die Kaution belastet JT Services GmbH das vom Mieter gewählte Zahlungsmittel. JT Services GmbH kann bei Zahlung mit Kreditkarte, abweichend von einer Belastung, den Betrag in Höhe der Kaution, aus einem dem Mieter von seinem Kreditinstitut eingeräumten Kreditrahmen, sperren lassen. Bei Vorkasse / Überweisung und Barzahlung bei Übergabe des Kfz leistet der Mieter die Sicherheit durch Überweisung oder in Bar bei Mietbeginn. Bei Leistung der Kaution durch Überweisung stellt der Mieter sicher, dass diese bei Mietbeginn dem Konto von JT Services GmbH gutgeschrieben ist.

 

§ 5 Zahlungsverzug

 

(1) Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist JT Services GmbH auch ohne Mahnung berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

(2) Bei Langzeitmieten gilt Absatz 1, wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietpreises für einen betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder nicht unerheblich in Verzug gerät.

 

§ 6 Versicherung

Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert. Es besteht keine Versicherung für Gefahrguttransporte.

 

§ 7 Übergabe des Kfz an den Mieter

 

(1) Bei Übergabe des Kfz hat der Mieter folgende Dokumente vorzulegen:

a) In Deutschland gültige Fahrerlaubnis für jeden vertraglich einbezogenen Fahrer,

b) gültigen Personalausweis oder mindestens noch 3 Monate gültigen Reisepass sowie

c) ein gültiges Zahlungsmittel.

 

(2) Kann der Mieter die unter Absatz 1 angegebenen Dokumente bei Mietbeginn nicht oder nicht vollständig vorlegen, so ist JT Services GmbH berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Vertrages sind im Falle von Satz 1 ausgeschlossen.

 

(3) Bei Übergabe des Kfz an den Mieter erstellt JT Services GmbH ein Protokoll, in welchem für die Fahrzeugmiete wichtige Daten des Mieters und zum Zustand des Fahrzeugs (z.B. Kilometerstand, gegebenenfalls vorhandene Beschädigungen, etc.) festgehalten werden. Von diesem Protokoll erhält jede Vertragspartei ein Exemplar.

 

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Mieters

 

(1) Das Kfz darf nur vom Mieter und den vertraglich einbezogenen weiteren Fahrern geführt werden. Das Kfz darf nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

 

(2) Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, darf das Kfz grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden.

 

(3) Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes, Wildschadens oder sonstigen Schäden am Kfz hat der Mieter JT Services GmbH unverzüglich zu informieren und alles zu unternehmen, was zur Aufklärung des Schades nötig ist. Insbesondere hat der Mieter eine Skizze des Unfallhergangs und, sofern erforderlich, Fotos anzufertigen.

 

(4) Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder Wildschadens hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und auf eine Aufnahme des Tatbestandes zu bestehen. Satz 1 gilt auch bei geringfügigen Schäden oder selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Verweigert die Polizei die Aufnahme des Tatbestandes, so hat der Mieter dies JT Services GmbH unverzüglich mitzuteilen.

 

(5) Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen in Folge unfallbedingter Beschädigung des Kfz erfolgt ausschließlich durch JT Services GmbH.

 

(6) Der Mieter ist nicht berechtigt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen oder zu erfüllen.

 

(7) Nutzt der Mieter maut- oder sonst gebührenpflichtige Straßen, so ist er verpflichtet für die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Maut oder sonstigen Gebühr zu sorgen. Der Mieter stellt JT Services GmbH von sämtlichen Maut- und sonstigen Gebühren frei, die er, weitere Fahrer oder sonstige Dritte verursachen.

 

(8) Überschreitet der Mieter die im Mietzeitraum enthaltenen Inklusiv-Kilometer, einschließlich gegebenenfalls gebuchter Kilometerpakete, so verpflichtet sich der Mieter für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer zur Zahlung des Mehrkilometerpreises gemäß der gesonderten Preisliste.

 

(9) Sofern nicht anders vereinbart, darf das Kfz nur im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Es darf insbesondere nicht für folgende Zwecke verwendet werden: • Motorsport-Veranstaltungen, • Testzwecke bzw. Fahrsicherheitstrainings, • rechtswidrige Zwecke, insbesondere Begehung von Straftaten, • gewerbliche Zwecke, insbesondere Personenbeförderung und/oder • Beförderung von Gefahrengüter.

 

(10) Der Mieter ist verpflichtet, das Kfz schonend zu behandeln und regelmäßig dessen Verkehrstauglichkeit zu prüfen, insbesondere die Funktion der Beleuchtung, Reifendruck und ausreichender Stand des Motorenöls.

 

§ 9 Kosten bei Stornierung oder Nichtabholung des Kfz

 

(1) Storniert der Mieter die Buchung des Fahrzeugs oder holt er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Mietbeginn ab, so berechnet ihm JT Services GmbH hierfür - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien - eine Stornierungspauschale.

 

(2) Die Höhe der Stornierungspauschale gemäß Absatz 1 richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts: • bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei • ab Beginn der 8. Woche bis zum Beginn der 4. Woche vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises • ab Beginn der 4. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises • unter 2 Wochen bis 1 Tag vor Mietbeginn: 85% des Mietpreises • unter 1 Tag Mietbeginn bzw. bei Nichtabholung: 95% des Mietpreises.

 

(3) Die Höhe der Stornierungspauschale bei Langzeitmieten errechnet sich aus einem monatlichen Zeitabschnitt.

(4) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Regelungen gemäß Absatz 2 und Absatz 3 berücksichtigt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass JT Services GmbH die in Absatz 1 bis Absatz 3 genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

 

§ 10 Haftung von JT Services GmbH

 

Die Haftung von JT Services GmbH, ihres Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 11 Haftung des Mieters

 

(1) Der Mieter hat das Fahrzeug an JT Services GmbH so zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Im Übrigen haftet er bei Schäden oder Verlust des Fahrzeugs sowie Verletzungen des Mietvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Sofern zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters pro Schadensfall 5.000,00 Euro.

 

(3) Durch die Vollkasko-Versicherung kann die Haftung bei Unfällen für Schäden von JT Services GmbH ausgeschlossen werden. In diesem Fall haften der Mieter und gegebenenfalls weitere vertraglich einbezogene Fahrer bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten oder nach Absatz 2 festgelegten Selbstbeteiligung. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder vorsätzlich gegen Pflichten und/oder Obliegenheiten aus diesen AMB verstoßen wurde.

 

(4) Bei Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie sonstige gesetzliche Vorschriften haftet der Mieter unbeschränkt. Satz 1 gilt auch gegenüber weiteren Fahrern oder sonstigen Dritten, denen der Mieter oder weitere Fahrer das Kfz überlassen. Der Mieter stellt JT Services GmbH von sämtlichen Geldern oder Gebühren frei, die Behörden oder andere Stellen anlässlich solcher Verstöße gegenüber JT Services GmbH erheben.

 

(5) Für Behördenanfragen aufgrund von Verkehrs- oder sonstigen Rechtsverstößen berechnet JT Services GmbH dem Mieter für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr gemäß der gesonderten Preisliste, es sei denn der Mieter weist nach, dass JT Services GmbH kein oder ein geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist.

 

(6) Der Mieter und weitere Fahrer haften JT Services GmbH gegenüber als Gesamtschuldner.

 

§ 12 Rückgabe des Kfz

 

(1) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

 

(2) Nicht genutzte Inklusiv-Kilometer, einschließlich gebuchter Kilometerpakete, verfallen mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 

(3) Der Mieter ist verpflichtet das Kfz zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Ist abweichend von Satz 1 vereinbart, dass JT Services GmbH das Kfz abholt, so verpflichtet sich der Mieter das Kfz zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzuhalten.

 

(4) Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, so berechnet ihm JT Services GmbH hierfür eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe des für den Zeitraum der Vorenthaltung zuvor vereinbarten Mietzinses. JT Services GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Schäden vor.

(5) Bei Rückgabe des Kfz führt JT Services GmbH das bei Übergabe erstellte Protokoll fort. Im Beisein des Mieters prüft JT Services GmbH den offensichtlichen Zustand des Fahrzeugs und ergänzt das Protokoll um den Kilometerstand, Tankfüllung und gegebenenfalls während der Mietzeit hinzugekommene Beschädigungen.

 

§ 13 Kündigung

 

(1) Die Berechtigung zur ordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist JT Services GmbH berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn • sich die Vermögensverhältnisse des Mieters erheblich verschlechtern, • Maßnahmen im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Mieter eingeleitet worden sind, • das Kfz nicht sachgerecht und/oder rechtmäßig gebraucht wird.

 

(3) Kündigt JT Services GmbH das Mietverhältnis gemäß Absatz 2, so ist der Mieter verpflichtet das Kfz sowie sämtliches Zubehör unverzüglich an JT Services GmbH herauszugeben.

 

§ 14 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

 

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oderundurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

 

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.

 

(4) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von JT Services GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

Stand: 06.Oktober.2020

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